Viele, wenn nicht sogar die meisten, Hundehalter können mit dem Begriff "Brut- und Setzzeit" so rein gar nichts anfangen. Denjenigen geht es dann wie auch mir in meinen Anfängen der Hundehaltung. Ich wusste weder etwas über Jagdverhalten der Hunde, noch etwas über Brut- und Setzzeit, geschweige denn in welchen Zeitraum diese fällt, noch wusste ich überhaupt warum dies mich interessieren sollte. Warum auch, führte ich doch bis dato Hunde die sich null für Wild interessierten.

Erst als der Weimaraner, das Paradebeispiel für einen jagdaktiven Hund, mein Interesse weckte und ich mich lange vor der Anschaffung eines "Grauen" eingehend mit solchen Themen befasste, stolperte ich über Begriffe wie Brut- und Setzzeit, Wildacker, etc...

Menschen die etwas mit der Jagd zu tun (Jagdpächter, Revierförster, etc.) haben setzen voraus, dass Hundehalter sich in diesen Themen auskennen, und z.B. ihren Hund nicht auf einem vom Pächter angelegten Wildacker rumtollen lassen ... doch gerade der Otto-Normal-Hundehalter weiß damit oft überhaupt nichts anzufangen. Für ihn ist dieser Wildacker nur eine willkommene Freifläche auf der sich sein Hund mal eben austoben kann. Nur...genau das ist er eben nicht und gerade während der Brut- und Setzzeit sollte der Hund sich hier nicht austoben.

 

Was ist denn nun die Brut- und Setzzeit?

 ...und wann ist sie?

 

Der Zeitraum der Brut- und Setzzeit (im folgenden BSZ genannt) hat der Gesetzgeber in  die  Zeit vom 01. April - 15. Juni gelegt, hiervon abweichend jedoch können die Bundesländer diesen Zeitraum verlängern:

So gelten im Saarland beispielsweise vom 01. März - 30. Juni besondere Verhaltensregeln für Hunde bzw. deren Halter (dazu mehr im Verlauf).

 

Was die BSZ ist, lässt sich ganz einfach beschreiben: In dieser Zeit im Frühjahr bringen Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt! Naturgemäß lässt sich nicht genau datieren wann z.B. eine tragende Ricke (Rehwild) ihre Kitze zur Welt bringt (setzt). Dies hängt immer auch von gegebenen Umwelteinflüssen ab.

In der BRUTzeit halten Vögel, darunter auch Bodenbrüter, solange ihre Eier auf Temperatur bis die Jungen geschlüpft sind.

Die SETZzeit hingegen ist die Zeitspanne, in der das Haarwild ihre Jungen niederbringt und mit der Aufzucht beschäftigt ist.

 

Welche Regeln gelten während der BSZ?

Was genau während der BSZ erlaubt ist und was nicht variiert je nach Bundesland. In jedem Fall gilt eine besondere Aufsichtspflicht für Hundehalter, damit der gemeine Waldbewohner nicht gestört wird.

Dazu möchte ich für den unbedarften Hundehalter an dieser Stelle etwas weiter ausholen - wie bereits erwähnt hat derjenige, der mehr Hintergrundwissen hat viel eher die Motivation an seinem Verhalten etwas zu ändern:

Viele Jungtiere werden in den ersten Lebenswochen (z.B. Hase, Rehkitz) durch das Muttertier an geschützten Stellen wie Büschen, hohe Wiesen (auch auf bewirtschafteten Äckern), hoch bewachsener Wegesrand etc. abgelegt und nur zum säugen aufgesucht. Der noch fehlende Eigengeruch (Spur), die natürliche Deckung der Örtlichkeit und die verdeckte Ablage durch die Mutter schützt sie vor Fressfeinden. Diese Jungtiere flüchten bei Gefahr deshalb noch nicht, sie ducken sich lediglich instinktiv ab, verharren aber an Ort und Stelle.

Lässt man seinen Hund sorglos und unbeobachtet durch Wiesen und Wälder streifen, setzt man das dort verweilende Jungwild völlig unnötigen Gefahren aus. Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich um einen jagdlich passionierten Hund, der das Jungwild in den Fang nimmt, handelt oder aber auch nur um den herumtollenden und schnüffelnden Anti-Jäger - für die Nachkommen des Waldes kann der bloße Kontakt mit einem Hund das Überleben gefährden, das Muttertier wird das Junge aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr annehmen und es verstoßen.


Bei uns im Saarland gelten deshalb seit der Novellierung des Landesjagdgesetz zum 01.04.2014 folgende Regeln:

Hunde, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, dürfen im auch Zeitraum vom 01. März - 30. Juni unangeleint geführt werden. (zuverlässig heißt, der Hund ist kontrollier- und abrufbar und im Sichtbereich seines Halters, der Halter muss diese Kontrolle auch ausüben).

Alle anderen Hunde sind während dieser Zeit angeleint zu führen.

Verstöße können ein Bußgeld nach sich ziehen!

 

Andere Bundesländer hingegen haben entweder keinerlei (z.B. Rheinland-Pfalz) Zusatzregelungen während der BSZ oder aber eine generelle Leinenpflicht (z.B. Niedersachsen) in dieser Zeit.

 

Pro & Contra

Über auferlegte Leinenpflicht gibt und gab es immer kontroverse Diskussionen. Als Hundehalter ist man selbst tierschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet und hat der artgerechten Haltung seines oder seiner Schützlinge Sorge zu tragen. Ob man diesen mit einer strengen Leinenpflicht nachkommen kann ist zumindest fraglich. So auch Wolfgang Apel, ehemaliger Präsident des Deutschen Tierschutzbundes - nach seiner Einschätzung stehen solche Bestimmungen im Widerspruch zu tierschutzrechtlichen Bestimmungen des Hundehalters.

Eine Lösung nach saarländischem Vorbild ist daher meiner Meinung nach vorbildlich und erstrebenswert - als Tierhalter sollte man immer die größtmögliche Kontrolle über sein Tier anstreben. Wer dies gewährleisten kann, kommt auch gut durch die BSZ. Denn auch in der übrigen Zeit im Jahr sind wildernde Hunde nicht das, was wir im Wald sehen wollen.